PKW Klassen

SonderfahrtenBB auf BE
B auf C1
B auf C
Landstraße535
Autobahn412
Nachtfahrt313

Klasse B

Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Klasse B96

ab 18 Jahre
Kleinkraftfahrzeuge mit Anhänger bis max. 4250 Kg zGM.

Klasse BE

Mit Vorbesitz Klasse B
ab 18 Jahre

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B / B96 fallen.

Klasse B196

Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz von Klasse B von mindestens 5 Jahren

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff:
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und
Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))